Fachbeitrag von Ralf Meisinger zum Thema „Ordnungsgemäße wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln“
Nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 14 Absatz 2 hat der Arbeitgeber Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, wiederkehrend prüfen zu lassen. Konkretisiert wird dies durch die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 unter 1. Anwendungsbereich Absatz 2: „Die Überprüfung der...
07 September, 2021